§ 340 StGB - Körperverletzung im Amt – Hilfe durch Fachanwalt

Amtsträger tragen besondere Verantwortung und genießen deshalb ein hohes Vertrauen. Sie unterliegen aber auch teilweise besonderen Bestimmungen. Hierzu zählt z.B. die Körperverletzung im Amt. Amtsträger, die im Rahmen ihrer Berufsausübung eine Körperverletzung begehen, können gem. § 340 StGB wegen Körperverletzung im Amt bestraft werden. Gerade Polizeibeamte und Lehrkräfte haben deshalb ein erhöhtes Risiko, eine (unberechtigte) Anzeige wegen Körperverletzung im Amt zu erhalten.

Wenn man wegen Körperverletzung im Amt angezeigt worden ist, ist man als Amtsträger nachvollziehbar beunruhigt. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen regelmäßig auch beamtenrechtliche oder berufsrechtliche Konsequenzen. Regelmäßig stellen sich dann Fragen, wie z.B. wer ist Amtsträger in Deutschland und wann besteht ein Zusammenhang zwischen einer Körperverletzung und dem ausgeübten Amt? Auch möchte man wissen, welche Strafe im Falle einer Verurteilung und welche weiteren Sanktionen drohen? Auch möchte man wissen, was man gegen eine unberechtigte Strafanzeige machen kann.

Rechtsanwalt Dietrich, als Fachanwalt für Strafrecht, beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Körperverletzung im Amt. Insbesondere erfahren Sie:

Wann liegt eine Körperverletzung im Amt vor?

Um sich wegen Körperverletzung im Amt strafbar zu machen, muss zunächst eine Körperverletzung vorliegen. Das Gesetz definiert eine Körperverletzung als körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung ist eine üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Hierzu zählen alle möglichen Arten von Verletzungen wie Wunden, Beulen, Prellungen oder der Verlust von Zähnen.

Auch das Verunstalten des Körpers, zum Beispiel Übergießen einer Person mit schwer entfernbarer Farbe, oder eher banal erscheinende Handlungen wie Anspucken, Abschneiden von Haaren oder eine Ohrfeige wurden von Gerichten bereits als körperliche Misshandlung eingestuft. Ob die andere Person tatsächlich Schmerzen erleidet, ist nicht zwingend erforderlich. Dennoch führt nicht jede Verletzungshandlung gleich zu einer Strafbarkeit! Wer in Wut gerät und eine andere Person von sich stößt, ohne dass diese Person davon irgendeinen Schaden trägt, hat nicht unbedingt eine Körperverletzung begangen.

Eine Körperverletzung kann aber auch begangen werden, indem die Gesundheit eines Menschen geschädigt wird. Eine Gesundheitsschädigung geht oft mit einer körperlichen Misshandlung einher, das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Man versteht unter einer Gesundheitsbeschädigung das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands. Hiervon erfasst sind auch seelische Krankheiten. Wer zum Beispiel gezielten psychischen Druck ausübt, der zu einem Nervenzusammenbruch bei der anderen Person führt, kann sich wegen Körperverletzung strafbar machen. Ein Beispiel hierfür ist schnell gefunden: es kann vor allem Polizisten oder Lehrkräfte betreffen, die Inhaftierte bzw. Schüler unter starken psychischen Druck setzen.

Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang vor einigen Jahren der Fall eines Polizisten, der dem Tatverdächtigen Folter androhte, wenn dieser kein Geständnis ablege. Nach Auffassung der mit dem Fall befassten Gerichte darf ein Polizeibeamter keine Folter androhen, auch wenn er hierdurch das Leben des Opfers schützen möchte.

Wer kann eine Körperverletzung im Amt begehen?

Eine Körperverletzung kann grundsätzlich jeder begehen. Aber nur wer ein Amt innehat oder ein (Unter)Offizier der Bundeswehr ist, kann wegen dieser besonderen Form der Körperverletzung bestraft werden. Wer als Amtsträger gilt, regelt § 11 Absatz 1 Nummer 2 StGB.

Es muss sich um einen Beamten oder Richter handeln oder um eine andere Tätigkeit in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Wer also bei einer Behörde arbeitet, ohne verbeamtet zu sein und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, kann sich einer Körperverletzung im Amt strafbar machen. Beispiele für Amtsträger sind Polizisten, Offiziere der Bundeswehr, Richter, Notare aber auch Lehrkräfte und politische Amtsträger wie zum Beispiel Minister. Jeder der beim Bund, bei den Ländern, Gemeinden, bei öffentlichen Anstalten oder Stiftungen angestellt ist, kann Amtsträger sein. Ausgenommen sind die Amtsträger von Religionsgemeinschaften.

Warum wird man als Amtsträger härter bestraft?

Amtsträger befinden sich in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Sie treffen daher ganz besondere Pflichten. Amtsträger müssen unparteiisch sein und sich an die Grundsätze des Berufsbeamtentums halten. Sie dürfen ihre Arbeit nicht zu Ihrem persönlichen Vorteil ausführen. Eine härtere Bestrafung von Amtsträger soll nach Auffassung des Gesetzgebers auch der Korruption vorbeugen. Daher gibt es eine Reihe eigenständiger Straftatbestände, die nur Amtsträger erfüllen können, hierzu gehören zum Beispiel Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, geregelt in den §§ 331 ff StGB.

Was sind anschauliche Beispiele für eine Körperverletzung im Amt?

Die meisten Strafverfahren treffen in der Praxis Polizeibeamte. Beispielsweise wurde in Stuttgart ein Polizist zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der einen Demonstranten mit dem Schlagstock geschlagen haben soll. In Bayern wurde ein Polizist um zwei Besoldungsstufen zurückgestuft und zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt, nachdem er wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden war.

Aber auch Fälle, in denen Lehrpersonal und Erzieher wegen Körperverletzung im Amt verurteilt werden, kommen immer wieder vor. So wurden zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in Rheinland-Pfalz zwei Mitarbeiter eines Kindergartens verurteilt, nachdem bei einem Ausflug mit den Kindern in den Wald mehrere Kinder verletzt wurden. Ein Kind kam hierbei zu Tode.

Ebenfalls verurteilt wurde ein Grundschulrektor in Bayern, der gegen das Züchtigungsverbot verstoßen hatte und Schüler mehrmals über das Knie gelegt und geschlagen sowie an den Ohren gezogen haben soll.

Ein Busfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe wurde zunächst wegen Körperverletzung im Amt verurteilt, in der Revision wurde dies jedoch aufgehoben und festgestellt, dass es sich bei einem Busfahrer nicht um einen Amtsträger handelt. Der besagte Busfahrer hatte sich mit einem Fahrgast gestritten und diesen dann vorsätzlich verletzt. Im Ergebnis wurde er (nur) wegen Körperverletzung und nicht wegen Körperverletzung im Amt verurteilt.

Kann man eine Körperverletzung im Amt auch fahrlässig begehen?

Ja, das ist möglich, denn die Körperverletzung im Amt lässt sich mit allen anderen Körperverletzungsdelikten kombinieren. Die fahrlässige Körperverletzung ist gemäß § 229 StGB strafbar. Wenn man jemanden fahrlässig verletzt und überdies das qualifizierende Merkmal des Amtsträgers aufweist, kann somit eine fahrlässige Körperverletzung im Amt vorliegen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Polizist, der leichtsinnige private Daten eines wichtigen Zeugen preisgibt und dieser Zeuge dann Geschädigter einer Körperververletzung wird.

Ist eine Körperverletzung im Amt auch in der Freizeit möglich?

Nein. Die Verletzung muss während der Dienstzeit erfolgen oder zumindest im Zusammenhang mit dem Dienst stehen. Amtsträger können sich besonders strafbar machen, weil sie eine besondere Stellung innehaben und daher eine gewisse Verantwortung tragen. Wenn man diese Verantwortung und Befugnisse missbraucht, um einen anderen Menschen zu verletzen, will das Gesetz dies auch härter bestrafen.

Das heißt aber nicht, dass jeder Amtsträger, der eine Körperverletzung begeht, damit auch gleichzeitig eine Körperverletzung im Amt begeht. Wenn es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen dienstlicher Tätigkeit und der Tat gibt, so handelt es sich um eine "normale" Körperverletzung. Wenn sich ein Beamter nach Dienstschluss in der Kneipe betrinkt und in eine Prügelei gerät, so ist das keine Körperverletzung im Amt. Der Polizist, der seinen Kollegen aufgrund eines privaten Streits schlägt, begeht keine Körperverletzung im Amt.

Kann ich trotz Amtsstellung auch in Notwehr handeln?

In Notwehr kann grundsätzlich jeder Mensch handeln. Wer in Notwehr einen anderen Menschen verletzt, macht sich nicht strafbar. Eine Notwehrlage liegt dann vor, wenn man von einer anderen Person angegriffen wird und sich keinen anderen Rat weiß, als körperlich zu verteidigen.

Relevant wird dies vor allem dann, wenn Polizisten oder Offiziere angegriffen werden und sich zur Wehr setzen. Ein gut ausgebildeter Polizist kann natürlich sehr schnell erhebliche Verletzungen beim Angreifer hervorrufen.

Inwieweit sich Amtsträger auf Notwehr berufen können, wird nicht einhellig von Gerichten beantwortet. Grundsätzlich gibt es für Beamte speziellere Gesetze im Gefahrenabwehrrecht, die den Einsatz von körperlicher Gewalt von Amtsträgern regeln. Das Amtsgericht Düsseldorf sprach einen Motorradpolizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei, weil dieser in Notwehr gehandelt habe. Der Polizist war gerade dabei, einer Autofahrerin ein Bußgeld auszustellen, als diese hysterisch zu streiten begann und versuchte, ihn davon abzuhalten. Als die Frau den Polizisten von hinten an der Schulter packte, schlug dieser ihr ins Gesicht. Obwohl die Frau hierbei einen Nasenbruch erlitt, konnte das Gericht feststellen, dass der Polizist aus Notwehr gehandelt hatte. Ob sich ein Polizeibeamter auf Notwehr berufen kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein Strafverteidiger kann nach erfolgter Akteneinsicht prüfen, ob es sinnvoll ist, eine auf Notwehr ausgerichtete Einlassung abzugeben.

Welche Folgen drohen bei einer Körperverletzung im Amt?

Bei einer Körperverletzung im Amt spricht man von einem sogenannten unechten Amtsdelikt. Das bedeutet, die Körperverletzung an sich ist bereits strafbar, wird aber dadurch, dass man ein Amt inne hat, noch härter bestraft. Ein echtes Amtsdelikt hingegen liegt vor, wenn eine Handlung nur allein deswegen strafbar ist, weil sie ein Amtsträger begeht.

Grundsätzlich kann ein Gericht im Falle einer Verurteilung wegen Köperverletzung im Amt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängen.

Neben der strafrechtlichen Verurteilung drohen schadensersatzrechtliche und beamtenrechtliche oder berufsrechtliche Sanktionen.

Was passiert bei einem Disziplinarverfahren?

Ein Disziplinarverfahren ist das beamtenrechtlich geregelte Verfahren bei Dienstvergehen. Es ist gesetzlich im Bundesbeamtengesetz (BBG) und Bundesdisziplinargesetz (BDG) geregelt. Dienstvergehen liegen vor, wenn man seine Dienstpflichten verletzt hat. Auch ein Verhalten, das außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, kann hierzu zählen! Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung kann eine solche Dienstpflichtverletzung sein.

Je nachdem wie schwer das Dienstvergehen ist, können Maßnahmen wie ein Verweis § 6 BDG, eine Geldbuße § 7 BDG oder Kürzung des Gehalts § 8 BDG drohen. Im schlimmsten Fall kann die Entfernung aus dem Dienst folgen.

Ein Disziplinarverfahren stellt für den Betroffenen stets eine hohe Belastung dar, weshalb es in der Regel relativ zügig abgeschlossen wird. Als Sonderverfahren betrifft es ausschließlich Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf, Ehrenbeamte, Beamte auf Zeit und auch Beamte im Ruhestand. Auch Richter, Notare und Soldaten können bei dienstlichen Vergehen ein Disziplinarverfahren durchlaufen.

Muss ich mit einem Disziplinarverfahren gegen mich rechnen?

Auf ein Strafverfahren kann auch ein Disziplinarverfahren folgen. Es handelt sich hier um ein eigenständiges Verfahren. Weil bei einer Einstellung des Strafverfahrens aber ein Disziplinarverfahren nur in seltenen Fällen zulässig ist, ist es ganz besonders wichtig, sich im Falle einer Beschuldigung sofort einen erfahrenen Rechtanwalt zu kontaktieren. Es droht nämlich nicht nur eine Bestrafung im Strafverfahren, sondern in einem anschließenden Disziplinarverfahren auch der Verlust des Arbeitsplatzes und der Beamtenstellung.

Solange das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, ruht das Disziplinarverfahren in der Regel. Das ist gesetzlich so in § 22 Absatz 1 Bundesdisziplinargesetz geregelt.

Verbergen lässt sich ein Strafverfahren gegenüber dem Arbeitgeber häufig nicht. Handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen Beamten, Soldaten oder Richter, so muss die ermittelnde Staatsanwaltschaft den Dienstherrn über das Verfahren in Kenntnis setzen. Bei schwerwiegenden Vorwürfen kann eine unmittelbare Suspendierung oder Zwangsbeurlaubung drohen.

Zwischen dem Ermittlungsverfahren im Disziplinarverfahren und im Strafverfahren gibt es viele Ähnlichkeiten. In beiden Verfahren soll der Sachverhalt ermittelt werden. Das Ergebnis des Strafverfahrens wird hier häufig die Grundlage für das Disziplinarverfahren bilden. Ein rechtskräftiges Strafurteil entfaltet Bindungswirkung auch für das Disziplinarverfahren.

Mir wird eine Körperverletzung im Amt vorgeworfen, was soll ich jetzt tun?

Aufgrund der schwerwiegenden Folgen eines Strafverfahrens für die Amtsstellung ist es unbedingt ratsam, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren! Dies gilt auch, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Auch wenn Sie falsch belastet werden, sollte man nicht darauf vertrauen, dass durch die Strafverfolgungsbehörden die Wahrheit ermittelt wird.

Einmal vor der Polizei getätigte Aussagen, die ohne anwaltliche Beratung vorgenommen wurden, lassen sich in einem späteren Strafverfahren oder Disziplinarverfahren nur noch schwer wieder aus der Welt schaffen.

Ich selbst bin kein Amtsträger, wurde aber von einem befreundeten Kollegen, der Beamter ist, zu einer Körperverletzung angestiftet. Mach ich mich besonders strafbar?

Oder wie wäre es, wenn Sie derjenige Kollege sind, der ein Amt innehat und einen Freund anstiftet, eine Körperverletzung zu begehen? Das Gesetz nimmt hier eine individuelle Betrachtung vor. Da die Körperverletzung im Amt nur von einem Amtsträger begangen werden kann, kann man sich als Nicht-Amtsträger auch nur einer einfachen Körperverletzung strafbar machen. Ob man von einem Amtsträger angestiftet wurde oder nicht, spielt also für die eigene Strafverfolgung keine Rolle. Eine Bestrafung wegen Körperverletzung scheidet aus. Vielmehr bleibt es bei einer einfachen Körperverletzung.

Wer jedoch Amtsträger ist und einen anderen anstiftet, riskiert durchaus eine härtere Bestrafung. Grund hierfür ist § 28 Absatz 2 StGB, wonach jeder Teilnehmer an einer Straftat nach seinen persönlichen Merkmalen bestraft wird. Bei der Amtsträgerschaft handelt es sich um ein qualifizierendes, persönliches Merkmal. Ob man die Körperverletzung selbst begeht oder durch einen anderen begehen lässt, ist für die eigene Verfolgung quasi unwichtig. Man kann seine Amtseigenschaft nicht einfach abstreifen, indem man einen anderen vorschickt. Aber auch hier gilt: eine Bestrafung wegen einer Körperverletzung im Amt setzt voraus, dass die Tat einen dienstlichen Zusammenhang aufweist. Rein in der Freizeit stattfindende Taten, ohne Bezug zur dienstlichen Tätigkeit, führen also nicht zu einer härteren Strafe.

Was bedeutet, eine Körperverletzung "begehen lassen"?

Im Gesetz steht: „Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“.

Weitestgehend unproblematisch ist wohl das eigenhändige Begehen, begehen lassen bedeutet, man handelt mittelbar. Zum Beispiel indem man jemanden vorschickt, der selbst kein Amtsträger ist. Einer verschärften Straffandrohung wegen Amtsträgerschaft kann man damit aber nicht entgehen, weil jeder Mensch laut dem Gesetz aufgrund seiner persönlichen Merkmale und Eigenschaften strafrechtlich beurteilt wird. Da es sich bei der Amtsträgereigenschaft um ein strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal handelt, kann ein Teilnehmer an einer "normalen" Körperverletzung" dennoch wegen Körperverletzung im Amt verfolgt werden.

Auch als Anstifter oder Gehilfe kann man sich strafbar machen. Außerdem kann Strafverfolgung drohen, wenn man es pflichtwidrig unterlässt, eine Körperverletzung zu verhindern. Ein Beispiel hierfür wäre ein völlig Betrunkener, der zum Ausnüchtern in eine Zelle verbracht wird und dort beginnt, sich im Rausch selbst zu verletzen. Unterlässt es der diensthabende Polizist, dem Betrunkenen zu helfen, kann er sich durch bloßes Untätig bleiben einer Körperverletzung im Amt strafbar machen. Grund: der Polizist lässt es quasi zu, dass der Betrunkene an sich selbst eine Körperverletzung begeht.

Was ist eine gefährliche Körperverletzung im Amt, was eine schwere Körperverletzung im Amt?

Wer einen anderen Menschen besonders schwer verletzt oder gar eine Waffe benutzt, riskiert eine höhere Bestrafung. Dies gilt auch für Amtsträger. Die Körperverletzung im Amt lässt sich mit allen anderen Körperverletzungsdelikten kombinieren. Ein eigenständiger Straftatbestand für eine besonders gefährliche oder schwere Körperverletzung im Amt existiert jedoch nicht.

Die gefährliche Körperverletzung ist in § 224 StGB geregelt und qualifiziert sich dadurch, dass man einen anderen Menschen entweder mit einer Waffe oder einem Werkzeug oder durch Vergiftung verletzt. Auch wenn das Leben des Verletzen besonders gefährdet ist, man die Körperverletzung mit einem anderen gemeinsam begeht oder aus dem Hinterhalt einen Menschen angreift, kann dies zu einer Erhöhung des Strafmaßes führen. Es kommt nicht darauf an, ob man einen anderen Menschen sehr schwer verletzt. Bei einer gefährlichen Körperverletzung wird die Art und Weise der Körperverletzung bestraft.

Treten schwere Verletzungen auf, kommt auch eine schwere Körperverletzung im Amt in Betracht. Diese ist in § 226 StGB geregelt und umfasst Verletzungen wie den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit, Sprech- und Sehvermögen, eines Gliedes und erhebliche Entstellungen.

Die schwerste Form der Körperverletzung ist schließlich die, bei der ein anderer Mensch zu Tode kommt. Man muss den Tod nicht gewollt haben, auch ein leichtsinniges Verhalten kann zu einer Strafbarkeit führen.

Da es sich hier um sehr schwerwiegende Delikte handelt, die zu weitreichenden Konsequenzen führen können, sollte man im Falle einer Beschuldigung stets so früh wie möglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.

Kann ich mich als Lehrer ganz besonders strafbar machen, wenn ich einen Schüler verletzt habe?

Ja, das ist möglich. Der Gesetzgeber hat für besonders schutzbedürftige Personen einen eigenen Straftatbestand geschaffen: die Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB. Er soll voll allem Minderjährige schützen, aber auch andere Personen die sich wegen Krankheit oder ähnlichem in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden.

Wer gegenüber diesen Menschen Fürsorge und Obhutspflichten verletzt, indem er sie quält oder misshandelt, kann sich besonders strafbar machen. "Quälen" setzt nicht unbedingt das Zufügen körperlicher Gewalt voraus. Auch psychische Qualen, zum Beispiel Ängste, zählen dazu oder Schüler im Unterricht mehrmals zu demütigen durch abfällige Worte oder beschämende Bemerkungen. Vereinzelt traten auch Fälle auf, bei denen ein Lehrer seinen Schüler eingesperrt hatte.

Praktisch sollen die meisten Misshandlungen im familiären Umfeld, in Kindergärten, Schulen, Heimen und Krankenhäuern stattfinden.

Das Gesetz sieht bei einer Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Sollte man eine andere Person sogar schwer an der Gesundheit geschädigt haben, kann eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen. Das Strafmaß ist hier empfindlich hoch, so dass man im Falle einer Beschuldigung nicht zögern sollte und in jedem Fall einen Fachanwalt kontaktieren sollte.

Ermittlungsverfahren wegen § 340 StGB – Wie verhalte ich mich?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten und einer Körperverletzung im Amt beschuldigt werden, ist dringend davon abzuraten, selbstständig Aussagen ohne einen Strafverteidiger zu tätigen. Sie sollten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und weder bei der Polizei noch Staatsanwaltschaft Angaben zur Sache machen.

Einmal getätigte Aussagen oder Versprecher können sich ungünstig auf das gesamte nachfolgende Verfahren auswirken. Meist ist man der Gesprächsführung von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht gewachsen.

Konsultieren Sie also umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen und dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich – deutschlandweite Verteidigung

Rechtsanwalt Dietrich tritt in Verfahren wegen Körperverletzung im Amt deutschlandweit als Strafverteidiger auf. Rechtsanwalt Dietrich hat bereits eine jahrelange Erfahrung in der Verteidigung insbesondere von Lehrern und Polizeibeamten, den vorgeworfen wird, eine Körperverletzung im Amt begangen zu haben.

Sollte gegen Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt erhalten, können Sie mit Rechtsanwalt Dietrich einen unverbindlichen Besprechungstermin vereinbaren.

Rechtsanwalt Dietrich erreichen Sie unter den angegebenen Kontaktdaten. Sie können telefonisch einen Besprechungstermin mit Rechtanwalt Dietrich vereinbaren. Sollten Sie z.B. aufgrund der Entfernung einen persönlichen Besprechungstermin in Berlin nicht wahrnehmen können, können Sie Rechtsanwalt Dietrich auch eine E-Mail schreiben.