Strafrecht - Verkehrsstrafrecht

Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht zählen:

Neben den allgemeinen Sanktionen wie Geldstrafe und Freiheitsstrafe sehen mehrere Verkehrsstraftaten

  • eine Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
  • eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 69 a StGB und
  • ein Fahrverbot gem. § 44 StGB

vor.

Die durch den Verlust des Führerscheins verursachte Beschränkung der individuellen Fortbewegungsmöglichkeit führt regelmäßig zu existenzbedrohenden Lebenssituationen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.

Sollte ein Tatvorwurf nachweisbar sein, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Rechtsanwaltes darin, Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass Sie Ihren Führerschein behalten dürfen bzw. ihn schnellstmöglich wieder ausgehändigt bekommen.

Sinnvolle Maßnahmen für einen Rechtsanwalt sind hier vor allem Gespräche mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, die Anregung einer Einstellung z.B. gegen Geldzahlung und die Ableistung bestimmter verkehrsspezifischer Seminare.

Da diese Maßnahmen häufig auch zeitaufwendig sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen.